Hinweise zu Bauanträgen
Bauanträge können nur mit dem entsprechenden Antragsformular gestellt werden. Diese können hier heruntergeladen werden.
Anträge müssen vollständig ausgefüllt und mit den Unterschriften des Pächters und des jeweiligen Vereins versehen sein. Anträge und Unterlagen müssen grundsätzlichin zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Bei Vereinen, die im Leineüberschwemmungsgebiet liegen, ist der Bauantrag für einen Laubenneubau in vierfacher Ausfertigung einzureichen.
Ein Bauantrag ist immer erforderlich bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbau einer Laube, Errichtung eines Gewächshauses, Bau eines Bienenhauses, eines Kleintierstalls oder Vogel-Voliere.
Dem jeweiligen Bauantrag sind vermaßte Grundriss- und Schnittzeichnungen beizufügen.
Fazit
Unvollständig ausgefüllte Anträge, fehlende Unterschriften, fehlende oder mangelhafte Unterlagen führen dazu, dass die Anträge nicht bearbeitet werden können und werden deshalb zurückgewiesen.
Der Bezirksverband bittet um Beachtung der vorstehend genannten Punkte, um unliebsame Verzögerungen zu vermeiden.
Hier findet Ihr die Bauanträge: